Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Haus Moni - Ferienwohnungen“
Vermieter:
Ronny Wassermeyer, Reitern 17,
A-4822 Bad Goisern am Hallstättersee
1. Anreise / Abreise
Anreise ab 15.00 Uhr.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als Rücktritt durch den Mieter.
Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)
Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen
nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.
Bei einer Buchung von weniger als 7 Tage bis zu Anreise entfällt die Anzahlung. Nach der erfolgten
Anzahlung wird der Restbetrag bei Ankunft in Euro als Bargeldzahlung fällig.
Geldkarten und Schecks werden nicht akzeptiert.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter
vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 31. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 30. Tag bis zum Anreisetag 50% des Gesamtpreises.
Es zählt das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der
Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Partys oder Events sind nicht erlaubt.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim
Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die auf Ihre Identität hinweisen:
Name, Adresse, Postanschrift, Lieferanschrift, Telefonnummer und Mailadresse.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies für die Abwicklung und
Bearbeitung Ihrer Buchung erforderlich ist.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Im Fall einer Absage von unserer Seite, in folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer
Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretene Umstände
die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der Anzahlung.
Bei berechtigten Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz,
eine Haftung für Anreise und für Kosten einer Unterkunft wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen,
wenn der Mieter sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung
der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Allgemeines
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung
oder Bezahlung vor Ort.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Bad Goisern am Hallstättersee 03.05.2019